Eklat bei Ott-Prozess - Justiz kontert: „Jenewein war nicht mehr immun!“
Justiz widerspricht Jeneweins Anwalt
Im Prozess gegen den früheren Chefarzt der Stadtklinik Bogen, Dr. Andreas Ott, ist es am Mittwoch zu einem Eklat gekommen. Jeneweins Anwalt, Dr. Peter Gauweiler, hatte behauptet, sein Mandant sei zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten im Jahr 2019 aufgrund einer angeblichen Covid-19-Impfpflicht nicht mehr zurechnungsfähig gewesen.
Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Darstellung entschieden. „Es gab zu diesem Zeitpunkt keine Impfpflicht“, stellte Oberstaatsanwalt Dr. Karl-Heinz Nachtmann klar. „Herr Jenewein war somit voll zurechnungsfähig.“
Gutachter soll Impffolgen klären
Die Verteidigung hatte zuvor einen Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten gestellt, um die möglichen Auswirkungen der behaupteten Impfpflicht auf Jeneweins Zurechnungsfähigkeit zu klären. Das Gericht hat diesem Antrag stattgegeben.
Der Gutachter soll nun untersuchen, ob Jenewein zum Zeitpunkt der Taten unter einer psychischen Störung litt, die seine Schuldfähigkeit verminderte oder ausschloss.
Prozess wird fortgesetzt
Der Prozess gegen Ott wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen vernommen werden.
Ott ist angeklagt, in den Jahren 2019 und 2020 mehrere Patientinnen sexuell missbraucht zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Prozess gegen Dr. Andreas Ott finden Sie auf der Website des Landgerichts Regensburg: https://www.landgericht-regensburg.de/presse/pressemitteilungen/details/eklat-bei-ott-prozess--justiz-kontert--jenewein-war-nicht-mehr-immun/