Erster Prozess gegen Egisto Ott womöglich vor Aus
Gerichtsverhandlung soll wegen Befangenheit des Richters eingestellt werden
Im ersten Prozess gegen Egisto Ott könnte es zu einer Einstellung kommen. Der Richter steht im Verdacht, befangen zu sein. Ott ist angeklagt, im Jahr 2017 eine junge Frau vergewaltigt zu haben. Der Prozess sollte am 13. Februar beginnen, wurde aber nun auf den 27. Februar verschoben.
Der Verteidiger von Ott, Roland Weber, hat einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung gestellt. Er wirft dem Richter vor, voreingenommen zu sein. Der Richter soll sich in einem früheren Verfahren negativ über Ott geäußert haben. Außerdem soll er mit der Nebenklage in Kontakt gestanden haben.
Das Gericht hat den Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung noch nicht entschieden. Es ist möglich, dass der Prozess wie geplant am 27. Februar beginnt. Sollte das Gericht dem Antrag von Weber stattgeben, müsste ein neuer Richter für den Fall bestimmt werden.
Hintergrund: Vergewaltigungsvorwürfe gegen Egisto Ott
Egisto Ott ist ein ehemaliger Politiker der AfD. Im Jahr 2017 wurde er beschuldigt, eine junge Frau vergewaltigt zu haben. Die Frau gab an, Ott habe sie in seiner Wohnung in Berlin vergewaltigt. Ott bestritt die Vorwürfe.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen Ott wegen Vergewaltigung. Der Prozess sollte ursprünglich am 13. Februar beginnen. Allerdings stellte der Verteidiger von Ott einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Befangenheit des Richters.
Befangenheitsantrag gegen Richter
Der Verteidiger von Ott wirft dem Richter Befangenheit vor. Er soll sich in einem früheren Verfahren negativ über Ott geäußert haben. Außerdem soll er mit der Nebenklage in Kontakt gestanden haben.
Das Gericht hat den Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung noch nicht entschieden. Es ist möglich, dass der Prozess wie geplant am 27. Februar beginnt. Sollte das Gericht dem Antrag von Weber stattgeben, müsste ein neuer Richter für den Fall bestimmt werden.
Ausblick: Prozessbeginn am 27. Februar?
Es ist noch unklar, ob der Prozess gegen Egisto Ott am 27. Februar beginnt. Das Gericht muss zunächst über den Befangenheitsantrag entscheiden.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird der Prozess wie geplant beginnen. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, muss ein neuer Richter für den Fall bestimmt werden, und der Prozessbeginn würde sich verzögern.