Verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Bad Feilnbach – Empfindliche Geldstrafe für Fahrer
Unbefugtes Kraftfahrzeugrennen auf der Bundesstraße 307 führt zu hoher Geldstrafe
Am vergangenen Samstagabend kam es auf der Bundesstraße 307 bei Bad Feilnbach zu einem riskanten Kraftfahrzeugrennen zwischen zwei PKW. Die beiden Fahrer lieferten sich ein illegales Wettrennen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.
Augenzeugen alarmierten die Polizei, die daraufhin die beiden Fahrzeuge stoppte. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich um zwei junge Männer im Alter von 20 und 22 Jahren handelte. Beide waren alkoholisiert und besaßen keine gültige Fahrerlaubnis.
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Durch ihr rücksichtsloses Verhalten gefährdeten die beiden Fahrer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Bundesstraße 307 ist eine stark frequentierte Straße und zum Tatzeitpunkt war viel Verkehr unterwegs.
Die Polizei beschlagnahmte die beiden Fahrzeuge und leitete ein Strafverfahren gegen die Fahrer ein. Sie müssen sich nun wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Hohe Geldstrafe und Fahrverbot
Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte den 20-jährigen Fahrer zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro. Dem 22-jährigen Fahrer wurde eine Geldstrafe von 2.500 Euro auferlegt. Zudem erhielten beide ein mehrjähriges Fahrverbot.
Die Polizei warnt eindringlich vor den Gefahren von illegalen Kraftfahrzeugrennen. Solche Rennen stellen eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar und werden von den Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt.